Seeangeln in Zielfingen Besatzfische aus eigener Zucht
Gewässerordnung an den Zielfinger Angelseen ab 2012
Ohne Erlaubnisschein darf grundsätzlich nicht geangelt werden.
- Die Tageskarte erlaubt das Betreten des Geländes von 00.00 bis
24.00 Uhr, danach ist das Gelände zu verlassen.
Autos sind am Wegrand abzustellen und nicht in der Wiese am Seerand. - Übernachtung ist nur erlaubt, wenn für den nächsten Tag eine gültige Karte vorliegt. Bodenloses Regenschutzzelt ist erlaubt, aber keine Campingzelte oder Pavillone.
- Am Zander / Forellensee hat nur der Angler mit Erlaubnisschein zutritt. Personen, welche nicht angeln, haben kein Zutrittsrecht am Zander / Forellensee. Autos von Freunden und Verwandten haben kein Zufahrtsrecht an beiden Seen.
- Zugelassen sind zwei Handangeln, die ständig beaufsichtigt werden müssen. Es darf keine dritte Angel gleichzeitig, zum Köderfischen, benützt werden.
- Je Fischtag dürfen zwei Edelfische und bis zu 10 Köderfische entnommen werden. Edelfische sind: Zander, Hechte, Welse, Forellen, Schleien, Saiblinge und Karpfen.
- Nach der Entnahme von zwei Edelfischen muß eine Karte nachgelöst werden, wenn man weiterangeln will. Einen Karten-Nachkauf gibt es nur am Zander/Forellensee. Die Karte wird von den Verkaufsstellen oder den Aufsehern am See ausgestellt. Sie gilt am gleichen Tag wie die Erstkarte u. kostet 10,-- €.
- Mindestmaße, Schonzeiten und sonstige Bestimmungen richten sich nach der Landesfischereiverordnung (LFischVO) von Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereirechts von
Baden-Württemberg sind einzuhalten. Das Hältern der Fische ist nicht erlaubt. - Das Nachtangelverbot von Baden-Württemberg ist dringend einzuhalten.
- Offene Feuerstellen sind verboten. Grill oder Grillpfannen sind erlaubt.
- Ruderboot ist nur am Waller/Karpfensee erlaubt, Elektroantrieb ist verboten. Jegliche Art von Futterbooten sind am Zander/Forellensee verboten.
- Auf dem Damm, zwischen Badesee und Zander/Forellensee, darf kein Auto stehen.
- Den Kontrollpersonen ist auf Verlangen der Fischereischein und Erlaubnis-
schein zur Einsichtnahme auszuhändigen und der Fang vorzuzeigen. - Eine Toilette befindet sich beim Restaurant „Neuseeland“ im Außenbereich.
- Im Terrassenbereich des Restaurants „Neuseeland“ darf nicht geangelt werden.
- Ausgeschilderte oder eingezäunte Schutzzonen am Zander/Forellensee dürfen nicht beangelt oder betreten werden. Betrifft auch die Schlickflächen am Damm.
- Die Seen sind das ganze Jahr zum Angeln freigegeben, sofern sie im Winter nicht zugefroren sind. Eisangeln ist nicht erlaubt.
- Müll ist mitzunehmen und nicht bei den Restaurants am Container abzulegen.
- Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Entzug des Erlaubnisscheines, ohne Ausgleich.
- Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins akzeptiert der Kartenerwerber die oben stehenden Bedingungen.
Die Gewässerordnung können Sie sich als PDF-Datei downloaden.
