Gewässerordnung an den Zielfinger Seen

  • Während der Gültigkeit der Tageskarte ist das Betreten des Geländes von 00.00 bis 24.00 Uhr erlaubt. Danach ist das Gelände zu verlassen. Autos sind am Wegrand abzustellen, nicht in der Wiese am Seerand.
  • Den Kontrollpersonen ist auf Verlangen der Fischereischein und Erlaubnisschein zur Einsichtnahme auszuhändigen und der Fang vorzuzeigen.
  • Je Angeltag dürfen zwei Edelfische und bis zu 10 Köderfische entnommen werden. Edelfische sind: Zander, Hechte, Welse, Forellen, Schleien, Saiblinge und Karpfen.
  • Nach der Entnahme von zwei Edelfischen muss eine Karte nachgelöst werden, wenn man weiterangeln will. Einen Karten-Nachkauf gibt es nur am Zander/Forellensee. Die Karte wird von den Verkaufsstellen oder den Aufsehern am See ausgestellt. Sie gilt am gleichen Tag wie die Erstkarte und kostet 14 Euro.
  • Mindestmaße, Schonzeiten und sonstige Bestimmungen richten sich nach der Landesfischereiverordnung (LFischVO) von Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereirechts von Baden-Württemberg sind einzuhalten. Das Hältern der Fische ist nicht erlaubt. Der Einsatz eines Wallerholz ist verboten
  • Übernachten ist ausschließlich erlaubt, wenn für den Vortag und den Tag danach eine gültige Tageskarte vorliegt. Erlaubt ist nur das reine Biwakieren, das heißt der Aufbau eines bodenlosen Regenschutzzeltes ist hierzu gestattet. Campingzelte oder Pavillons sind verboten.
  • Offene Feuerstellen sind verboten. Grill oder Grillpfannen mit Sicherheitsabstand zum Boden sind erlaubt.
  • Am Forellen- und Zandersee sowie am Waller- und Karpfensee hat nur der Angler mit Erlaubnisschein Zutritt. Personen, die keinen Erlaubnisschein vorweisen können, haben kein Zutrittsrecht. Autos von Freunden und Verwandten haben an beiden Seen kein Zufahrtsrecht.
  • Zugelassen sind zwei Handangeln, die ständig beaufsichtigt werden müssen. Es darf keine dritte Angel gleichzeitig zum Köderfischen benutzt werden.
  • Ruderboote sind nur am Waller/Karpfensee erlaubt, sämtliche andere Antriebsarten sind verboten. Jegliche Art von Futterbooten sind am Zander/Forellensee verboten.
  • Auf dem Damm zwischen Badesee und Zander/Forellensee darf kein Auto abgestellt werden.
  • Toiletten befinden sich an der Kieshalbinsel des Waller/Karpfensees und an der Pumpenstation am Zander/Forellensee (Südsee II).
  • Im Terrassenbereich des Restaurants „Haus am See“ darf nicht geangelt werden.
  • Ausgeschilderte oder eingezäunte Schutzzonen am Zander/Forellensee dürfen nicht beangelt oder betreten werden. Dies betrifft auch die Schlickflächen am Damm.
  • Die Seen sind das ganze Jahr zum Angeln freigegeben, sofern sie im Winter nicht zugefroren sind. Eisangeln ist nicht erlaubt.
  • Müll ist komplett einzusammeln und mitzunehmen und darf nicht im Umfeld der Seen entsorgt werden.
  • Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins akzeptiert der Kartenerwerber die oben stehenden Bedingungen.
  • Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Entzug des Erlaubnisscheines, ohne Ausgleich.
Bitte beachten Sie:
Ohne Erlaubnisschein darf grundsätzlich nicht geangelt und auch kein Angelplatz vorzeitig belegt oder reserviert werden.